Rechtsprechung
   VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19853
VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131 (https://dejure.org/2021,19853)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131 (https://dejure.org/2021,19853)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - W 9 K 19.1131 (https://dejure.org/2021,19853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,19853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5
    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2021, 16401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist insoweit der Erlass des Widerrufsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 11).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist insoweit ebenfalls der Erlass des Widerrufsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 11).

  • VG Bayreuth, 30.10.2015 - B 1 K 15.345

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    In der Rechtsprechung gibt es verschiedenste Beispiele, was als unzureichendes "Versteck" für einen Waffenschrankschlüssel anzusehen ist - so etwa die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325) oder im häuslichen Büro (VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345).

    Als sorgfältiger Waffenbesitzer hätte der Kläger jedoch, auch wenn es keinen erhöhten Grund für Vorsichtsmaßnahmen gab, Sorge dafür tragen müssen, dass auch verhältnismäßig geringe Möglichkeiten für Dritte, sich in den Besitz von Waffen und Munition zu bringen, ausgeschlossen sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Die waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften, insbesondere § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG, dienen der Umsetzung eines der vordringlichsten und wichtigsten Ziele des Waffengesetzes, nämlich das Abhandenkommen oder die unbefugte Ansichnahme von Waffen durch Dritte - sowohl unbefugt sich in der Wohnung befindliche Personen, als auch Familienangehörige - zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass Dritte keinen unkontrollierten Zugriff auf Waffen haben (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 9 mwN).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird, was etwa dann der Fall ist, wenn es sich bei dem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648 - juris Rn. 13) oder ein Augenblicksversagen (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 20.3.2015 - 6 K 2873/13 - juris Rn. 29) handelt.

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1133

    Verbot des Besitzes und Erwerbs von erlaubnisfreien Waffen und Munition

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Die Verfahren wegen der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins sowie wegen des Waffenbesitzverbots wurden mit Beschluss vom 26. August 2019 abgetrennt und werden unter den Aktenzeichen W 9 K 19.1132 und W 9 K 19.1133 geführt.

    Die Akten in den Verfahren W 9 K 19.1132 und W 9 K 19.1133 wurden beigezogen.

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1132

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins, Bezugnahme auf

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Die Verfahren wegen der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins sowie wegen des Waffenbesitzverbots wurden mit Beschluss vom 26. August 2019 abgetrennt und werden unter den Aktenzeichen W 9 K 19.1132 und W 9 K 19.1133 geführt.

    Die Akten in den Verfahren W 9 K 19.1132 und W 9 K 19.1133 wurden beigezogen.

  • VG Ansbach, 03.12.2003 - AN 15 K 03.00325
    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Der Schlüssel ist jedoch als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen, sodass die Anforderungen an die Aufbewahrung vergleichbar sind, da durch die nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels der Schutz durch den Waffenschrank vor unbefugtem Zugriff Dritter auf die Waffe im Ergebnis aufgehoben wird, weshalb es zur sorgfältigen Aufbewahrung von Waffen auch gehört, den Schlüssel so aufzubewahren, dass er einem Dritten nicht zugänglich ist (vgl. VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325 - juris Rn. 23).

    In der Rechtsprechung gibt es verschiedenste Beispiele, was als unzureichendes "Versteck" für einen Waffenschrankschlüssel anzusehen ist - so etwa die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Porzellanbierkrug im Esszimmer (VG Ansbach, U.v. 3.12.2003 - AN 15 K 03.00325) oder im häuslichen Büro (VG Bayreuth, U.v. 30.10.2015 - B 1 K 15.345).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Es wird daher in Anbetracht von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG und der erheblichen Gefahren, die von Waffen oder Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, nicht der Nachweis verlangt, der Betroffene werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, sondern es genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Leichtfertiges Handeln erfordert zumindest ein Verhalten, das sich dadurch auszeichnet, dass der Betreffende grob achtlos handelt und keine einfachsten, jedem einleuchtenden Überlegungen angestellt hat (vgl. VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Ein missbräuchliches Verwenden ist nach der Rechtsprechung anzunehmen, wenn unmissverständlich mit Waffen gedroht wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 7), mittels einer Waffe eine Drohkulisse aufgebaut wird, um Personen einzuschüchtern (vgl. VG Minden U.v. 3.4.2017 - 8 K 2340/16 - juris Rn. 21) oder die Waffe zur Abschreckung verwendet wird (vgl. VG Würzburg, U.v. 7.12.2018 - W 9 K 17.821 - juris Rn. 58), da all diese Verhaltensweisen nicht mehr von der Rechtsordnung gedeckt sind.
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 21 CS 18.72

    Transport eines schussbereiten Jagdgewehrs in einem Kraftfahrzeug

    Auszug aus VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1131
    Vorsichtig im Sinn dieser Vorschrift ist der Umgang mit Waffen und Munition nur dann, wenn alle zumutbaren Sicherungsmöglichkeiten ergriffen werden, um die von einer Waffe ausgehenden Gefahren für sich oder andere auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.2018 - 21 CS 18.72 - juris Rn. 26).
  • VG Würzburg, 23.06.2016 - W 5 K 15.1003

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis - Gefahr missbräuchlicher

  • VG Minden, 03.04.2017 - 8 K 2340/16

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit des

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 24 ZB 19.1204

    Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen gröblichem

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

  • VG Karlsruhe, 20.03.2015 - 6 K 2873/13

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von Berufswaffenträgern wegen

  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung,

  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Der Vorschrift des § 36 WaffG und der zum Waffengesetz ergangenen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) können jedoch keine konkreten Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit den zu einem Waffenschrank gehörenden Schlüsseln entnommen werden (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21).

    Es wird jedoch insoweit davon ausgegangen, dass die Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels in einer solchen Form erfolgen muss, dass der durch die Aufbewahrung einer Waffe oder von Munition in einem Waffenschrank vermittelte Schutz nicht durch den Aufbewahrungsort bzw. die Aufbewahrungsart der Schlüssel zum Waffenschrank aufgehoben wird (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21; VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09, BeckRS 2010, 33802).

    Das Verwaltungsgericht Würzburg hat insoweit entschieden, dass das regelmäßige Verstecken des Waffenschrankschlüssels über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Toilette nicht ausreichend und der Waffenbesitzer damit als unzuverlässig anzusehen sei (VG Würzburg, Urteil vom 22.01.2021 - W 9 K 19.1131, BeckRS 2021, 16401 Rn. 21).

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1133

    Verbot des Besitzes und Erwerbs von erlaubnisfreien Waffen und Munition

    Die Verfahren wegen des Widerrufs der Waffenbesitzkarte und der Einziehung des Jagdscheins wurden mit Beschluss vom 26. August 2019 abgetrennt und werden unter den Aktenzeichen W 9 K 19.1131 und W 9 K 19.1132 geführt.

    Die Akten in den Verfahren W 9 K 19.1131 und W 9 K 19.1132 wurden beigezogen.

    Es kann daher insoweit auf das Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2021 im Verfahren W 9 K 19.1131 verwiesen werden.

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 9 K 19.1132

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins, Bezugnahme auf

    Die Verfahren wegen des Widerrufs der Waffenbesitzkarte und des Waffenbesitzverbots wurden mit Beschluss vom 26. August 2019 abgetrennt und werden unter den Aktenzeichen W 9 K 19.1131 und W 9 K 19.1133 geführt.

    Die Akten in den Verfahren W 9 K 19.1131 und W 9 K 19.1133 wurden beigezogen.

    Es kann daher insoweit auf das Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2021 im Verfahren W 9 K 19.1131 verwiesen werden.

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3403

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Erforderlich sind daher konkrete Tatsachen, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber in Zukunft mit Waffen in einer vom Waffengesetz nicht geduldeten Form umgehen wird (vgl. VG Würzburg, U.v. 22.1.2021 - W 9 K 19.1131 - juris Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht